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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1 Allgemeine Regelungen

1.1 Die Jahreszeiten Verlag GmbH, Abteilung Syndication, Poßmoorweg 5, 22301 Hamburg, Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 52 756 (nachfolgend „Syndication“), bietet Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (nachfolgend „Kunde“) die Möglichkeit, auf dieser Web-Site (nachfolgend „Teledienst“), erreichbar unter www.jalag-syndication.de, gemäß den Vorgaben dieser Bedingungen in der Syndication-Bilddatenbank im öffentlichen Bereich des Teledienstes zu recherchieren und im nicht-öffentlichen Bereich Bilder aus dieser Bilddatenbank zu bestellen.

1.2 Diese Allgemeinen Nutzungs- und Lieferbedingungen (nachstehend „AGB“) enthalten abschließend die zwischen der Syndication und dem Kunden geltenden Bedingungen für die Nutzung des Teledienstes (I.) und für die Überlassung des Bildmaterials aufgrund einer Bestellung über den Teledienst (II.). Diese AGB gelten im Rahmen laufender Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Syndication, soweit diese über den Teledienst erbracht bzw. bestellt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn diese von der Syndication schriftlich bestätigt werden. Mit der Zulassung des Kunden gem. Ziffer 2 gelten diese AGB als vereinbart.

1.3 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden von der Syndication schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder im Teledienst mitgeteilt. Widerspricht der Kunde solchen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der AGB gesondert hingewiesen.

1.4 Der Teledienst und diese AGB stehen dem Kunden in deutscher Sprache zur Verfügung.



I. Nutzungsbedingungen für den Teledienst

2 Nutzung sowie Links und Zugriff auf den Teledienst

2.1 Der Kunde kann den Syndication Teledienst nutzen, um in den dort gespeicherten Bilddatenbeständen online nach Bilddaten zu recherchieren und diese nach Zulassung zum nicht-öffentlichen Teil des Teledienstes zu bestellen sowie hiernach als Vorschaubilder oder als Feindaten (Elektronische Bilddaten mit einer Auflösung von ca. DPI 300) gegen eine entsprechende Vergütung zu erhalten.

2.2 Die Syndication behält sich das Recht vor, jederzeit Inhalt und Struktur des Teledienstes sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern sowie den Teledienst teilweise oder gänzlich einzustellen. Die Verfügbarkeit des Teledienstes beträgt, aufgrund von wartungs- und anderen technisch bedingter Ausfallzeiten, 96 Prozent pro Monat.

2.3 Es ist gestattet, einen Link auf diesen Teledienst zu setzen, soweit er allein der Querreferenz dient. Die Syndication behält sich das Recht vor, die Gestattung zu widerrufen. Das Framen dieses Teledienstes oder von Teilen des Teledienstes ist nicht gestattet.

2.4 Der Kunde verpflichtet sich, ausschließlich über die gewöhnlichen Funktionen eines nicht modifizierte Standard-Browser mittels HTT-Protokoll auf den Teledienst zuzugreifen. Insbesondere ist der Nutzer nicht befugt, den Teledienst und seine Funktionen über Verfahren abzurufen, bei denen der konkrete Abruf einzelner Web-Seiten bzw. der Datenbank des Teledienstes nicht durch das Verhalten einer natürlichen Person ausgelöst wird, wie z. B. Web-Crawler, Web-Spider.



3 Zulassung und Zugang zum nicht-öffentlichen Bereich des Teledienstes

3.1 Voraussetzung für die Nutzung des nicht-öffentlichen Bereichs des Teledienstes ist die Zulassung durch die Syndication. Dieser Teil des Teledienstes steht nur Kaufleuten im Sinne des HGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verfügung. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung dieses Bereichs des Teledienstes besteht nicht.

3.2 Der Kunde hat im Zulassungsantrag, abrufbar unter www.jalag-syndication.de, seine Unternehmensdaten anzugeben. Die Annahme des Zulassungsantrags erfolgt durch Zulassungsbestätigung per E-Mail oder per Telefax. Durch die Zulassung kommt ein Vertrag zur Nutzung des Teledienstes auf unbestimmte Zeit zwischen der Syndication und dem jeweiligen Kunde nach diesen AGB zustande.

3.3 Mittels dem Kunden mitgeteilten Zugangsdaten, bestehend aus Benutzername und Passwort, hat der Kunde Zugriff auf den nicht-öffentlichen Teil des Teledienstes, der u. a. der Bestellung bzw. dem Download von Bildmaterial dient.

3.4 Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Antrages auf Zulassung gemäß Ziffer 3.2, gegenüber der Syndication gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, der Syndication alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen.

3.5 Die Syndication ist berechtigt, dem Kunden die Zulassung fristlos zu entziehen oder den Zugang zum nicht-öffentlichen Bereich des Teledienstes zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass der Kunde gegen diese AGB verstoßen hat. Der Kunde kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

3.6 Alle Zugangsdaten sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Kunden verwendet werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Kunde die Syndication hierüber unverzüglich informieren. Sobald die Syndication von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird die Syndication den unberechtigt genutzten Zugang sperren. Sollten die Zugangsdaten durch Verschulden des Kunden mißbraucht werden, so haftet dieser für den entstandenen Schaden. Die Syndication behält sich das Recht vor, die Zugangsdaten des Kunde zu ändern; in einem solchen Fall wird die Syndication den Kunden hierüber unverzüglich informieren.



4 Bestellung im nicht-öffentlichen Bereich des Teledienstes

4.1 Der Teledienst enthält keine rechtlich verbindlichen Angebote der Syndication im Sinne des § 145 BGB, sondern stellt nur eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten („invitatio ad offerendum“) durch den Kunden dar. Die Angebote des Kunden sind bindende Erklärungen zum Abschluss eines Vertrages. Die Syndication ist frei in der Wahl, ob und welches der eingegangenen Angebote sie annehmen möchte. Für den durch die Annahme zustande kommenden Vertrag gelten diese AGB.

4.2 Der Kunde ist nicht befugt, Angebote als Vertreter für Dritte im Teledienst abzugeben. Alle unter der Verwendung der jeweiligen Zugangsdaten des Kunden abgegebenen Willenserklärungen wirken für und gegen den Kunden, es sei denn, der Syndication ist die mangelnde Vertretungsberechtigung des Erklärenden bekannt.



5 Bestellvorgang im nicht-öffentlichen Bereich des Teledienstes

5.1 Der Kunde kann anhand von Suchbegriffen die Bilddatenbank durchsuchen. Die Ergebnisse der Suche werden in dem sog. „Leuchtkasten“ dargestellt. Klickt der Kunde auf das unter einem Bild angezeigte Symbol „[W]“, so wird das jeweilige Bild im Warenkorb des Kunden abgelegt. Der Warenkorb kann jederzeit durch einen Maus-Klick auf „Warenkorb“ eingesehen und die Auswahl der Bilder korrigiert werden, indem der Kunde durch Maus-Klick auf das Symbol „[W]“ einzelne Bilder oder durch Maus-Klick auf „Warenkorb leeren“ alle Bilder aus dem Warenkorb entfernt.

5.2 Nach Maus-Klick auf „Bestellen“ kann der Kunde angeben, mit welcher Auflösung das von ihm ausgewählte Bild geliefert werden soll. Mit der Auswahl der Auflösung bestellt der Kunde die Bilddaten verbindlich.

5.3 Die Lieferung der Bilddaten erfolgt entweder durch Übersendung der Bilddaten als Anhang einer E-Mail an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse („Als Anhang senden“) oder durch Download des Nutzers, indem der Nutzer auf „[Download]“ klickt oder sich eine E-Mail zusenden lässt, die einen Link auf die die Bilddaten enthaltene Datei enthält („Als URL senden“).



6 Vergütung für die Nutzung des Teledienstes

6.1 Für die Recherche im Teledienst, sowie das Herunterladen von Thumbnails ist vom Kunden keine Vergütung zu zahlen. Für die Übertragung eines Bildes als Feindaten oder Layoutdaten / Previews fallen zunächst die nachstehend genannten Vergütungen an:
a. EUR 5,00 pro Layoutdaten / Preview (DPI 72)
b. EUR 10,00 pro hochauflösender (DPI 300) Bilddatei

6.2 Die Vergütung versteht sich zzgl. Umsatzsteuer. Die angefallenen Vergütungen werden monatlich in Rechnung gestellt und sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zahlbar.

6.3 Mit der Bezahlung der vorstehend genannte Vergütung werden keine Nutzungsrechte an den Bilddaten eingeräumt. Hinsichtlich der Nutzung der Bilddaten nach Überlassung gelten insbesondere die Ziffern des Abschnitts II.



7 Haftung der Syndication für Teledienst

7.1 Die Syndication haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen die Syndication bei Vertragsabschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung von der Syndication oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Syndication der Höhe nach unbegrenzt.

7.2 Für von der Syndication nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes, sowie Verlust von Daten übernimmt die Syndication keine Haftung.

7.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Syndication.

7.4 Verweise und Links (nachstehend „Links“) auf Web-Sites Dritter bedeuten nicht, dass sich die Syndication die Inhalte, die über den Link erreichbar sind, zu eigen macht. Die Links begründen keine Verantwortung der Syndication für die dort bereit gehaltenen Daten, Inhalte und Informationen, es sei denn, die Syndication hat von den Inhalten Kenntnis und es ist ihr technisch möglich und zumutbar, die Nutzung der Links im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Die Syndication hat keinen Einfluss auf die hinter dem Link liegenden Inhalte. Für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und für Schäden, die aufgrund der Nutzung von einem über den Link erreichbaren Inhalt verursacht worden sind, haftet die Syndication daher nicht.



8 Sonstige Pflichten des Kunden

8.1 Der Kunde ist verpflichtet,
a. die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Zugangsdaten;
b. bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf den Teledienst mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Kunde erforderlich oder zweckdienlich ist;
c. Geschäfte im Teledienst ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen.

8.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise des Teledienstes gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten/ Web-Seiten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist.



9 Datensicherheit und Datenschutzerklärung

9.1 Der Kunde willigt darin ein, dass die Syndication Informationen und Daten über den Verlauf von Datenbankabfragen und Bestellungen sowie das Verhalten von Kunden bei der Durchführung dieser Transaktionen in anonymisierter Form für Marketingzwecke, z. B. für die Erstellung von Statistiken und Präsentationen, nutzen darf.

9.2 Die Syndication ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Kunden erhaltenen Daten unter Beachtung der Vorgaben der anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu bearbeiten, zu speichern und zu nutzen. Die Syndication wird

a. die vom Kunden im Rahmen des Zulassungsantrags gemachten Angaben zu Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und Ansprechpartnern des Kunden sowie entsprechende vom Kunde mitgeteilte Aktualisierungen (Bestandsdaten) nutzen, speichern und bearbeiten, soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden erforderlich ist;

b. die im Verlauf der Bestellung gegebenenfalls verwendeten personenbezogenen Daten (Nutzungsdaten) speichern und zur Erfüllung des Vertrages im datenschutzrechtlich zulässigen Rahmen nutzen und/ oder übermitteln. Die Löschung dieser Daten erfolgt spätestens 6 Monate nach Versendung der Abrechnung;

c. nicht personenbezogene Daten über Bestellungen speichern.

9.3 Die über die zuvor genannte Verwendung hinausgehende weitere Verwendung personenbezogener Daten bedarf, soweit nicht datenschutzrechtlich zulässig, der gesonderten Einwilligung des Kunden. Der Kunde ist berechtigt, seine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen, soweit er hiermit in die Verwendung personenbezogener Daten eingewilligt hat.

9.4 Die Syndication wird im Übrigen alle den Kunde betreffenden Daten, die von diesem als vertraulich gekennzeichnet werden, vertraulich behandeln und nur nach Maßgabe dieser AGB verwenden. Die Syndication behält sich vor, hiervon abzuweichen, wenn sie auf Grund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen Daten des Kunden offen legen muss.

9.5 Mit der Zulassung gemäß Ziffer 2 übernimmt der Kunde gegenüber der Syndication die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch den Kunden eingehalten wurden und stellt die Syndication von jeglichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei. Insbesondere hat der Kunde selbst dafür Sorge zu tragen, dass die gegebenenfalls notwendige Einwilligung eingeholt wird, bevor personenbezogene Daten im Rahmen der Einrichtung des Zugangs, auf sonstige Weise im Teledienst eingestellt oder an die Syndication übermittelt werden.



10 Vertragsdauer

10.1 Dieser Vertrag zur Nutzung des Teledienstes wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag beginnt mit der Zulassung durch die Syndication gem. Ziffer 2.

10.2 Der Vertrag über die Nutzung des Teledienstes, nicht jedoch die einzelnen Bestellungen, kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 1 Woche gekündigt werden. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für die Syndication insbesondere:

a. Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird;

b. die deliktische Handlung eines Kunden oder der Versuch einer solchen, z. B. Betrug;

c. der Verzug des Kunden mit der Zahlungspflicht gegenüber der Syndication.

d. andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von der Syndication liegen, wie z. B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.

10.3 Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per Fax oder E-Mail wahren die Schriftform.

10.4 Mit der Beendigung dieses Vertrages erlischt das Recht des Kunden auf den nicht-öffentlichen Bereich des Teledienstes zuzugreifen.



II. Bildmaterial

11 Überlassenes Bildmaterial

11.1 Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form es vorliegt. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

11.2 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei von der Syndication geliefertem Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. l Ziff. 5 UrhRG handelt.

11.3 Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Syndication und zwar auch im Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

11.4 Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

11.5 Reklamationen zur gelieferten Sendung, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

11.6 Für alle Bildlieferungen werden Bearbeitungs-, Übermittlungs- und/ oder Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Eine Verrechnung mit evtl. Nutzunghonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungskosten erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.



12 Nutzungsrechte

12.1 Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung am fotografischen Urheberrecht zu dem vom Kunden angegebenen Zweck. Der Kunde hat bei der Bestellung, spätestens vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechen die Angaben des Kunden nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Kunden überein, gilt das Nutzungseinverständins als nicht erteilt und ist die Syndication von Schadenersatzansprüchen Dritter freigestellt. Ist kein Verwendungszweck mitgeteilt ist die Freigabe bei Lieferung nicht automatisch erteilt. Für werbliche Nutzungen ist eine schriftliche Freigabe unbedingt erforderlich. Dies gilt auch, wenn die Bestellung des Kunden über den Teledienst erfolgte.

12.2 Ist dem Kunden das Bildmaterial in elektronischer Form z.B. per E-Mail oder Download überlassen worden, so ist dem Kunden gestattet, die für eine Nutzung des Bildmaterials nach Maßgabe der Ziffer 12.1 notwendigen elektronischen Vervielfältigungen oder Datenfernübertragungen vorzunehmen sowie übliche und zugleich notwendige Sicherungskopien zu erstellen.

12.3 Jede über Ziffer 12.1 und 12.2 hinausgehende Nutzung und/oder Verwertung ist zusätzlich honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Syndication. Das gilt insbesondere für:

a. Zweitverwertung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,

b. Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,

c. Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträger aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM. CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff. 12.3 AGB dient,

d. Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,

e. Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),

f. Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

12.4 Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Wort und Bild sowie Verwendungen, die zur Herabwürdingung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadenersatzpflichtig.

12.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

12.6 Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von der Syndication vorgegebenen Urheber- und Quellenvermerks: Name des Urhebers / Jahreszeiten Verlag. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gem. § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

12.7 Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

12.8 Die Entscheidung, ob für die jeweils beabsichtigte Nutzung von Bildern eine für die spezielle Nutzung geeignete Genehmigung im Bereich Model-Release (Rechte am eigenen Bild, insbesondere bei Personen oder Innenräumen von Gebäuden) erforderlich ist, kann nur vom Besteller getroffen werden. Wir können daher nicht dafür garantieren, dass eine geeignete gültige Erlaubnis vorliegt, außer diese wird von uns schriftlich für die spezielle Nutzung zugesichert. Ohne Vorliegen dieser schriftlichen Zusage ist jegliche Haftung ausgeschlossen, sobald der Syndication weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen.



13 Honorare

13.1 Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar ausdrücklich vereinbart worden, bestimmt es sich mindestens nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Weitere Forderungen der Syndication bleiben davon unbenommen (Ziffer 14). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

13.2 Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.

13.3 Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Bearbeitungskosten, Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für Kurier oder postalische Zustellung) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

13.4 Bei Verwendung des Bildmaterials als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 105,— pro Bild an.

13.5 Die Rechnung ist entsprechend dem aufgeführten Zahlungsziel zu begleichen.

13.6 Werden Bilddaten über den Teledienst bestellt, gilt zusätzlich, dass für den Versand der Bilddaten, Bearbeitungs- und Digitalkosten in Rechnung gestellt werden und bei der Übertragung bzw. Speicherung von High Resolution (300 dpi) Bilddaten mindestens ein Honorar für Layoutnutzung berechnet wird, sofern keine Nutzungsmeldung innerhalb von 2 Monaten vorliegen. Die Recherche im Teledienst ist kostenlos.

13.7 Für Fotomodellaufnahmen und sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Fotos wird grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszwecks berechnet.

13.8 Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.

13.9 Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Kundennummer, Bildnummer, dem Namen des Urhebers, der Publikation und der Seite geleistet werden. Ohne diese Angaben wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhoben, die sich nach Umfang des zusätzlichen Aufwandes richtet.



14 Rückgabe des Bildmaterials

14.1 Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form (Original, Dup, CD-ROM, Film etc.) unaufgefordert innerhalb der vereinbarten und im Lieferschein genannten Ausleihfrist an die Syndication zurückzusenden. Bleibt dies aus, so erhält der Kunde eine Mahnung zur Materialrückgabe. Erfolgt nach dieser Mahnung kein Eingang des betreffenden Materials innerhalb von 5 Werktagen in der Syndication, erhält der Kunde eine Rechnung über Blockierungskosten (Ziffer 15).

14.2 Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang bei der Syndication.

14.3 Ist das Bildmaterial dem Kunden unverkörpert in elektronischer Form (z. B. Download im Internet oder per E-Mail) überlassen worden, tritt an die Stelle der Verpflichtung zur Rücksendung gem. der Ziffern 14.1 und 14.2 die Verpflichtung zur vollständigen Löschung des Bildmaterials von allen Datenträgern des Kunden. Im Übrigen gelten die Ziffern 14.1, 14.2 und 15.3 entsprechend, mit der Maßgabe, dass der Kunde die Löschung innerhalb der für die Rücksendung des Bildmaterials vorgesehenen Fristen durchzuführen und der Syndication schriftlich zu bestätigen hat.



15 Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz

15.1 Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Syndication erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

15.2 Bei unterlassenem Urheber- und Quellenvermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.

15.3 Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff. 14.1 gesetzten Frist eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von € 1,-- pro Tag und Bild für s/w- und Color-Abzüge, Dias und Negative.

15.4 Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne das die Syndication die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von € 45,— pro s/w- oder Color-Abzug oder KB-Dia-Duplikat, € 130,— pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat und € 750,— pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat. Bei Beschädigung sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Grundsätzlich bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer Scheiden eingetreten ist.

15.5 Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer 15 werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.



16 Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

16.2 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformvereinbarung.

16.3 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

16.4 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, Deutschland.


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